Klasse D
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelgt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 24 Jahre
Ausnahmen:
Mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km für Bewerber, welche eine Ausbildung in den Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchlaufen oder abgeschlossen haben
Mit 20 Jahren für Bewerber, welche eine Ausbildung in den Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchlaufen oder abgeschlossen haben
Mit 21 Jahren für Bewerber nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG
Mit 23 Jahren für Bewerber für die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG
Theoriestunden:
Grundstoff: 6 Doppelstunden
Zusatzstoff:
Bei Vorbesitz eines B-Führerscheins: 18 Doppelstunden
Bei Vorbesitz eines C1-Führerscheins: 12 Doppelstunden
Bei Vorbesitz eines C- oder D1-Führerscheins: 8 Doppelstunden
Praktische Ausbildung:
Pflichtstunden bei Vorbesitz der Klasse... Prüfungen:
Theorieprüfung: 35 Fragen Praktische Prüfung:
Dauer: 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraßen) Sonstiges: Der D-Führerschein wird stets befristet auf 5 Jahre erteilt und nur, wenn ein Nachweis zur körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit vorliegt. Klasse D enthält Anhänger bis zu 750kg zulässige Gesamtmasse. Weitere Informationen zu den derzeitigen Bestimmungen bzgl. Anhänger finden Sie unter dem Menüpunkt Anhänger Klasse DE.