CE-Ausbildung

Führerschein Klasse CE

Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG.

Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, DE, T (bei Besitz von Klasse D)

Vorbesitz der Klasse C erforderlich

Mindestalter: 21 Jahre (18 für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.)

Theoriestunden:

Grundstoff: 6 Doppelstunden
Zusatzstoff:4 Doppelstunden

Praktische Ausbildung:

Einzelausbildung Klasse CE:

Überlandfahrten: 5 Fahrstunden
Autobahnfahrten: 2 Fahrstunden
Nachtfahrten: 3 Fahrstunden
Übungsfahrten: Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.

Gemeinsamer Ausbildungsgang Klasse C und Klasse CE:

Bei gemeinsamer Ausbildung dieser beiden Klassen können einige Fahrstunden eingespart werden. Die folgende Tabelle enthält die Gesamtzahl der Fahrstunden für beide Klassen zusammen:

Gemeinsamer Ausbildungsgang Klasse C und CE

Solo Zug Gesamt
Überlandfahrten3 5 8
Autobahnfahrten1 2 3
Nachtfahrten0 3 3

Stadtfahrten: Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.

Prüfungen:
Theorieprüfung: Fragebogen mit 30 Fragen
Praktische Prüfung:

Dauer: 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)