Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Nachschulungskurs bei Führerschein auf Probe
Um dem hohen Unfallrisiko von Führerscheinneulingen entgegenzuwirken, wird ihnen bereits seit 1986 eine zweijährige Probezeit auferlegt. Verstoßen sie in dieser Zeit gegen Verkehrsregeln und erhalten mindestens einen Punkt, so sind sie verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist einen Aufbaukurs zu besuchen, um ihren Führerschein behalten zu dürfen. (Sind beim Verstoß Alkohol oder Drogen im Spiel, so wird ein besonderes Aufbauseminar angeordnet, welches nur von Verkehrspsychologen durchgeführt wird.
Das Aufbauseminar findet in 4 theoretischen Blöcken á 135 Minuten, sowie einem Gruppen-Fahrtraining á 135 Minuten statt. Dort wird speziell auf die Auffälligkeiten der Teilnehmer eingegangen.
Durch den Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung verlängert sich die Probezeit automatisch auf 4 Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis. Die Probezeit gilt bei erstmaligem Erwerb der Führerscheinklassen A1, A oder B und nicht für die Klassen Mofa, M, L und T.