Das sind die neuen Führerscheinklassen ab 19.01.2013

Fahrzeuge Titelseite19.01.2013 - ab diesem Datum werden in Deutschland neue Fahrerlaubnisklassen gültig. Hier schon die wesentlichsten Änderungen im Überblick:

Grundsätzliche Änderungen:

alle ab dem 19.01.2013 erteilten Fahrerlaubnisse erhalten eine sogenannte Befristungsregelung. D.h., dass diese Fahrerlaubnisse ein sog. "Verfallsdatum" haben. Neu erteilte Führerscheine sind dann nur noch 15 Jahre gültig und müssen danach umgetauscht werden. Der Umtausch ist allerdings an keinen Gesundheitscheck o.ä. gekoppelt.

Führerschein Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder/
Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor/
Dreirädrige Kleinkrafträder/
Leichtkraftfahrzeuge

Mindestalter: 16 Jahre

Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH

Elektromotor max. 4 kW Nennleistung

Verbrennungsmotor max 50 ccm

Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h bbH

Fremdzündungsmotor (z.B. Benzinger), Hubraum max. 50 ccm

Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung
Elektromotoren, max. 4 kW Nenndauerleistung

bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie)

Führerschein Klasse A1

Leichtkrafträder/
Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klassen: AM

Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kw/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung.

Führerschein Klasse A2

Mittelschwere Krafträder

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A 1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Dies gilt auch für die "Altbesitzer" eines Führerscheins vor dem 01.04.1980 der Klassen 3 und 4.

Führerschein Klasse A

Schwere Krafträder/
Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Mindestalter: 24 (Direkteinstieg), 20 (bei zweijährigem Vorbesitz von A2), 21 (Dreirädrige Kraftfahrzeuge)

Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

Kraftrad über 45 km/h bbH

über 35 kW Motorleistung

Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg

Kraftfahrzeuge

Motorleistung mehr als 15 kW

Hubraum mehr als 50 ccm.

Führerschein Klasse B

Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max. 9 Plätzen (einschließlich Fahrer)

Mindestalter: 18, 17 (Begeleitetes Fahren)

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Folgende Anhänger dürfen gezogen werden:

Anhänger bis 750 kg zG

Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg

Führerschein Klasse B 96

Mindestalter: 18

Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger größer ist als 3.500 kg aber nicht größer als 4.250 kg.

Führerschein Klasse BE

Mindestalter: 18

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen.

 

Grundsätzlicher Hinweis für die C und D-Klassen

Bei gewerblicher Personen- oder Güterbeförderung ist i.d.R. eine sogenannte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) erforderlich. Nachgewiesen wird diese über den Eintrag einer Schlüsselzahl (95) in den Führerschein.

Führerschein Klasse C1

Mindestalter: 18

Vorbesitz: Klasse B

Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG bis 7.500 kg zG, auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Führerschein Klasse C1E

Mindestalter: 18

Vorbesitz: Klasse C1

Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E

Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG bis 7.500 kg zG, auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Führerschein Klasse C

Mindestalter: 21, 18 (mit Grundqualifikation i.S. § 4 (1) Nr. 1 BKrFQG für Fahrer, die sich in der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer befinden)

Vorbesitz: Klasse B

Eingeschlossene Klassen: C1

Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG, auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Führerschein Klasse CE

Mindestalter: 21, 18 (mit Grundqualifikation i.S. § 4 (1) Nr. 1 BKrFQG für Fahrer, die sich in der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer befinden)

Vorbesitz: Klasse C

Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE

Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG, auch mit Anhänger über 750 kg zG.

Führerschein Klasse D1

Mindestalter: 21, 18 (mit Grundqualifikation i.S. § 4 (1) Nr. 1 BKrFQG für Fahrer, die sich in der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer befinden)

Vorbesitz: Klasse B

Omnibus mit einer maximalen Länge von 8 m und mehr als 8, aber höchstens 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Führerschein Klasse D1E

Mindestalter: 21, 18 (mit Grundqualifikation i.S. § 4 (1) Nr. 1 BKrFQG für Fahrer, die sich in der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer befinden)

Vorbesitz: Klasse D1

Omnibus mit einer maximalen Länge von 8 m und mehr als 8, aber höchstens 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E

Führerschein Klasse D1

Mindestalter: 24, 23, 21, 20, 18 - die unterschiedlichen Altersgrenzen richten sich nach den detaillierten Angaben des BKrFQG

Vorbesitz: Klasse B

Omnibus mit mehr als16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Eingeschlossene Klassen: D1

Führerschein Klasse DE

Mindestalter: 24, 23, 21, 20, 18 - die unterschiedlichen Altersgrenzen richten sich nach den detaillierten Angaben des BKrFQG

Vorbesitz: Klasse D

Omnibus mit mehr als16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger über 750 kg zG.

Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E

 

Führerschein Klasse L

Traktoren bis 32 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschafft, auch mit Anhänger. Mit Anhänger bbH nur bis 25 km/h

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH, auch mit Anhänger

Stapler bis 25 km/h, auch mit Anhänger

Mindestalter: 16

 

Führerschein Klasse T

Traktoren über 32 km/h bbH bis 60 km/h in der Land- oder Forstwirtschafft, auch mit Anhänger.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH, auch mit Anhänger

Mindestalter: 16 (dann dürfen Sie nur Zugmaschinen bis 40 km/h bbH fahren), 18

Eingeschlossene Klassen: L

 

 

bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

zG = zulässige Gesamtmasse


Weiterführende Themen:

   Kontakt

Fahrschule Gruler GmbH

Büro & Anmeldung
Kapfstraße 2
D-78573 Wurmlingen

Zweigstelle
Untere Hauptstraße 13
D-78532 Tuttlingen

Tel. 07461 / 33 32
Fax 07461 / 910 2164
Mobil 0171 / 310 45 06

info@fahrschule-gruler.de
www.fahrschule-gruler.de

   Unterrichtszeiten

Unterricht in Wurmlingen

Montag + Mittwoch
von 18.30 - 20.00Uhr

Anmeldung ab 18.00 Uhr

Unterricht in Tuttlingen
Dienstag und Donnerstag
von 18.30 - 20.00 Uhr

Anmeldung ab 18.00 Uhr

Sie möchten sich zum Führerschein anmelden oder bitten um einen Rückruf?

Schicken Sie uns eine E-Mail