Verwarnung und Bußgeld
Verstöße im Straßenverkehr werden wie folgt behandelt:
Verwarnungsgeld
Zwischen 5,- und 35,- €
Bei fristgerechter/sofortiger Zahlung ist die Verwarnung wirksam, wird nicht bezahlt, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Wird der Fahrer nicht genannt, muss der Halter des Fahrzeugs für die Kosten aufkommen.
Bußgeld
Zwischen 40,- und 750,- €, die obere Grenze erhöht sich bei vorsätzlichem Handeln auf 1.000,- €, bei Verstößen gegen das 0,5-Promille-Gesetz auf 1.500 €
Fahrverbot kann verhängt werden
Bis 2 Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids kann der Betroffene Einspruch erheben (beim Amtsgericht)
Punkte sind obligatorisch bei:Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen
Bußgeldbescheide über 40,- €
Fahrverbote
Entziehung der Fahrerlaubnis
Punktesystem
Punkte bauen sich automatisch ab, wenn man in folgenden Zeiträumen keine neuen Punkte ansammelt:
-
Tilgungsfristen bei Bußgeldbescheiden: 2 Jahre
Tilgungsfristen bei Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten: 5 Jahre
Tilgungsfristen bei allen übrigen Fällen: 10 Jahre